Der Gemeinderat nimmt – unter Beachtung des Pastoralplans und der Belange der Pfarrei – die Verantwortung für die Gemeinde wahr, berät Fragen welche die Gemeinde betreffen, fasst dazu Beschlüsse und trägt für deren Umsetzung Sorge. Die Arbeit der Gemeinderäte der Pfarrei wird – im Sinne des Subsidiaritätsprinzips (Selbstbestimmung) – durch den Pfarrgemeinderat (PGR) gefördert und koordiniert. Der Gemeinderat wird alle 4 Jahre gewählt.